Die Autoversicherung, welche muss man haben, welche kann man haben?
Der Oberbegriff Autoversicherung umfasst diverse Versicherungsmöglichkeiten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Zulassung und dem Führen eines Kraftfahrzeuges zusammenhängen.
In Deutschland schreibt das Pflichtversicherungsgesetz vor, dass jeder Autohalter, also die Person, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, für seinen Wagen eine Haftpflichtversicherung besitzen muss. Diese Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Ein klassisches Beispiel dafür ist, der Auffahrunfall, bei dem das Heck eines anderen Fahrzeuges beschädigt wird. Der Instandsetzung des Heckschadens wird von der Haftpflichtversicherung bezahlt. Der Ursprung dieser Pflichtversicherung liegt darin, dass das Auto an sich schon eine Betriebsgefahr darstellt und Dritte nicht für Schäden aufkommen müssen, die nicht sie, sondern andere verursacht haben. Ein Verstoß gegen die Vorgaben des Pflichtversicherungsgesetzes führt schlimmstenfalls zur Stilllegung des Fahrzeuges durch die Zulassungsstelle. Die Versicherungen teilen dem Kraftfahrtbundesamt und folglich den Zulassungsstellen mit, falls ein Versicherungsnehmer seine Beträge nicht bezahlt und der Versicherungsschutz daraufhin erlischt.
Eine weitere, aber freiwillige Versicherung im Zusammenhang mit dem Auto ist die Kaskoversicherung. Diese dient dazu, Schäden am eigenen Fahrzeug finanziell zu regulieren.
Es gibt sie als Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für folgende Schäden auf. Ein Wildschaden, Glasbruch, Brand oder Explosion sowie Sturm oder Hagelschäden und der Marderbiss sind versichert. Vollkasko ist lediglich eine Erweiterung der Teilkaskoversicherung. Hier sind unter anderem auch Vandalismus und eigene Unfallschäden im Leistungsumfang enthalten. Die Kaskoversicherung wird in der Regel mit einer Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers abgeschlossen. Das heißt, der versicherte muss bis zu einem vereinbarten Betrag selbst für den Schaden aufkommen. Dieser Betrag ist vertraglich festgeschrieben und wird vor der Unterschrift von beiden Vertragspartnern festgelegt. Je geringer die Selbstbeteilung ist, desto teurer sind die Versicherungsbeiträge.
Weitere nennenswerte Autoversicherungen sind die Insassenunfallversicherung und die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im weitesten Sinne zählt auch ein Schutzbrief zu den Autoversicherungen.